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des Erzbischofs Anselm Franz von Mainz. Eisenbarth ist

             darauf           aus,         ein        weiteres             Privileg             zu       erhalten.              Er
             reicht           beim        Mainzer            Kirchenfürst                  ein       Gesuch           um      ein

             solches ein, welchem er seine gesammelten Atteste über

             bisher           erfolgreiche                  Behandlungen                  beilegt.             Der        Bitte
             wird am 18. Februar 1689 entsprochen und durch den Erz-

             bischof "dem 'Chirurgus und Operator' Johann Andreas

             Eisenbarth das Privileg erteilt. Er habe durch seine
             'mit großer Mühe und Arbeit erlernte Profession nunmehr

             vermittelst                 Göttlicher                 Vorsehung'                wie        die        Urkunden

             ausweisen, nahezu 300 Patienten behandelt und auch in
             Erfurt 20 Personen                            'an Brüchen glücklich geschnitten

             und geheilet, sonderlich aber einem alten 78jährigen

             Mann, sodann einem 11jährigen blinde gebohrnen Knaben

             das Gesichte [Augenlicht] durch seine operation wieder
             zuweg gebracht.'" (Pies S.78) Unter Ausschluss aller

             anderen            Wanderärzten                  wird        ihm       gestattet              auf        offenen

             Wochen-             und        Jahrmärkten                 gegen          ortsübliche                  Gebühren
             seine Kuren zu verrichten und seine Arzneimittel feil-




                                                                   < 1688/89                                                  < Anfang
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