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des Erzbischofs Anselm Franz von Mainz. Eisenbarth ist
darauf aus, ein weiteres Privileg zu erhalten. Er
reicht beim Mainzer Kirchenfürst ein Gesuch um ein
solches ein, welchem er seine gesammelten Atteste über
bisher erfolgreiche Behandlungen beilegt. Der Bitte
wird am 18. Februar 1689 entsprochen und durch den Erz-
bischof "dem 'Chirurgus und Operator' Johann Andreas
Eisenbarth das Privileg erteilt. Er habe durch seine
'mit großer Mühe und Arbeit erlernte Profession nunmehr
vermittelst Göttlicher Vorsehung' wie die Urkunden
ausweisen, nahezu 300 Patienten behandelt und auch in
Erfurt 20 Personen 'an Brüchen glücklich geschnitten
und geheilet, sonderlich aber einem alten 78jährigen
Mann, sodann einem 11jährigen blinde gebohrnen Knaben
das Gesichte [Augenlicht] durch seine operation wieder
zuweg gebracht.'" (Pies S.78) Unter Ausschluss aller
anderen Wanderärzten wird ihm gestattet auf offenen
Wochen- und Jahrmärkten gegen ortsübliche Gebühren
seine Kuren zu verrichten und seine Arzneimittel feil-
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