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der Bader und Barbiere. Nachdem sich ein Lehrling in ei-

            ner acht- bis zehnjährigen Lehrzeit bei seinem Meister

            das nötige Können und Wissen erworben hatte erfolgte
            eine vorgeschriebene Wanderzeit. In der sollte er sich

            bei anderen Handwerksmeistern dieser Zunft in                                                               seinen

            Fähigkeiten noch weiter vervollständigen. Darauf konnte
            er       die        Gesellenprüfung                     ablegen.              Bei       Johann            Andreas

            Eisenbarth war es im Jahre 1684 so weit. Er vollbrachte

            damals in Laufen an der Salzach sein "Probierstück" an

            einem 50jährigen Mann, der am Star erkrankt war, zur
            vollsten Zufriedenheit seines Meistes Biller, der diesem

            Eingriff beiwohnte. Er kehrte nach Bamberg zurück, um

            dort noch ein weiteres Jahr zu arbeiten. Ob Eisenbarth
            vor         einem          Gremium              der        studierten                 Ärzteschaft                 und

            Vertretern                seiner           Handwerkszunft                     auch         eine         Meister-

            prüfung ablegte ist nicht bekannt. Er konnte also in

            seinem Beruf nicht sesshaft werden. So verdiente er sein
            Geld        als       Wanderarzt               in      vielen           Gegenden             Deutschlands.





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