Page 14 - PowerPoint-Präsentation
P. 14
der Bader und Barbiere. Nachdem sich ein Lehrling in ei-
ner acht- bis zehnjährigen Lehrzeit bei seinem Meister
das nötige Können und Wissen erworben hatte erfolgte
eine vorgeschriebene Wanderzeit. In der sollte er sich
bei anderen Handwerksmeistern dieser Zunft in seinen
Fähigkeiten noch weiter vervollständigen. Darauf konnte
er die Gesellenprüfung ablegen. Bei Johann Andreas
Eisenbarth war es im Jahre 1684 so weit. Er vollbrachte
damals in Laufen an der Salzach sein "Probierstück" an
einem 50jährigen Mann, der am Star erkrankt war, zur
vollsten Zufriedenheit seines Meistes Biller, der diesem
Eingriff beiwohnte. Er kehrte nach Bamberg zurück, um
dort noch ein weiteres Jahr zu arbeiten. Ob Eisenbarth
vor einem Gremium der studierten Ärzteschaft und
Vertretern seiner Handwerkszunft auch eine Meister-
prüfung ablegte ist nicht bekannt. Er konnte also in
seinem Beruf nicht sesshaft werden. So verdiente er sein
Geld als Wanderarzt in vielen Gegenden Deutschlands.
< Anfang

