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Mit dem im Juni 1714 durch König Friedrich Wilhelm I.
erneuerten Privileg macht er sich sogleich nach Bremen
auf und spricht dort am 10. August beim "Collegium
Medicum Physikorum" vor und bittet seinen Beruf dort
auszuüben zu dürfen. Die Genehmigung wird nach
Hinterlegung der doppelten Steuer gegeben.
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